Escort Dame online buchen - Escortservice und Begleitagentur
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wird die Nummer nur nach Ihrem Einverständnis weiter gegeben. Die Nummer dient
nur zur Kontaktaufnahme falls dies im Formular angegeben wurde und zur Sicherheit
wenn ein Termin zustande kommt.
Ihre Nummer wird umgehend wieder gelöscht nach dem Termin oder falls der Termin
storniert wurde.
Wir beachten auch die gültigen Bundesdatenschutzgesetze.', position: 'top' })" alt="Tip"/>
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Unsere AGBs*
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Leistungen von Escort Warszawa ( nachstehend GLE genannt ) werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende allgemeine Bedingungen erkennen wir nicht an. § 1 Buchungsablauf und Vertragsverhältnis (1) Die Zusendung einer Anfrage an GLE – schriftlich, per Online–Formular oder per Email – stellt lediglich eine Kontaktaufnahme oder Buchungsanfrage dar. Dieser Vorgang wird seitens GLE NICHT als verbindliche Buchung angesehen. (2) GLE setzt sich im Anschluss an die Buchungsanfrage zunächst mit dem gewünschten Model und anschließend mit dem Kunden in Verbindung. Dem Kunden teilt GLE mit, ob und wann das Model zur Verfügung steht. Auch werden mit dem Kunden die Einzelheiten der Buchung oder notwendige Änderungen besprochen. (3) Sobald sich die Parteien über die Dauer, Art und Weise der Dienstleistung einig geworden sind, erfolgt eine Bestätigung von Seiten GLE per SMS, Email oder Telefon. (4) Für den Fall einer Buchung kommt ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Model und dem Kunden zustande. GLE fungiert dabei lediglich als Vermittler / Werbeplattform für Selbständige Anbieter/innen von Begleitdienstleistungen. (5) Aus Gründen der Diskretion finden der Kontakt und die Vertragsabwicklung außerhalb des vereinbarten Termins jedoch ausschließlich zwischen GLE und dem Kunden statt. Dies gilt auch für den Fall, dass eine der Vertragsschließenden Parteien von dem Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt. GLE wurde insofern zur Vornahme entsprechender Handlungen seitens der Models ermächtigt. Bei Anzahlungen per Kreditkarte, Internet - Zahlungsdiensten oder Überweisungen auf das Geschäftskonto von GLE liegt auf Seiten von GLE eine Geldempfangsvollmacht vor. § 2 Haftungsausschluss GLE übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Kunden aufgrund des zwischen dem Kunden und dem Model entstandenen Vertragsverhältnisses durch Handlungen des Models entstehen. § 3 Preise (1) Die Preise für die von dem Model angebotenen Leistungen sind unter dem Punkt Honorar auf der Setcard / dem Profil des jeweiligen Models zu finden. (2) Gültig sind die bei der Buchung geltenden Honorarpreise. (3) Darüber hinaus können sich Reisekosten ergeben, sofern das Model zu einem vom Kunden bestimmten Ort anreisen muss. Eine Auflistung dieser Preise finden Sie ebenfalls auf der Setcard / dem Profil des jeweiligen Models. (4) Kosten für Flugtickets und Bahnkarten ergeben sind individuell nach Reiseziel, Saison und Buchungsfristen. Erhöhen sich nach Abschluss der Buchung die Kosten für Flug- oder Bahntickets so trägt diese Erhöhung der Kunde. § 4 Zahlungsmodalitäten (1) Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, in Bar durch Übergabe eines unverschlossenen Briefumschlags durch den Kunden an das Model zu Beginn der Verabredung. (2) Ab einer Buchungsdauer von 24 Stunden oder in dem Fall, in dem das Model eine längere Anreise zu dem vom Kunden gewünschten Ort benötigt (mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug), ist eine Anzahlung von 30% des Honorars erforderlich. Zahlbar per Kreditkarte oder per Überweisung auf das Geschäftskonto von GLE. Die Bankverbindung teilen wir Ihnen dann mit. Eine entsprechende Geldempfangsvollmacht liegt auf Seiten GLE vor. (3) Bei Kreditkarten-Zahlungen erfolgt die Abbuchung von der Kreditkarte unter dem Namen "Media - Dienstleistungen". Die Kreditkarte wird sofort nach Bestellabgabe belastet. Eine entsprechende Geldempfangsvollmacht liegt auf Seiten von GLE vor. (4) Der Termin ist in Fällen von Absatz 2 nach Eingang der Anzahlung auf dem Geschäftskonto von GLE verbindlich. (5) Bei Buchungen, z. B. von Flugtickets durch GLE, ist der Reisepreis vorab auf das Geschäftskonto von GLE zu überweisen, damit GLE die endgültige Buchung der Tickets vornehmen kann. § 5 Buchungsverlängerung (1) Falls der Kunde während einer laufenden Begleitung eine Verlängerung wünscht, so spricht er diese Möglichkeit direkt mit dem betreffenden Model ab. Die Zustimmung zu der gewünschten Verlängerung liegt im eigenen Ermessen des Models, das sich entsprechend mit GLE in Verbindung setzen wird. (2) Die Kosten für die Verlängerung sind in bar direkt an das Model zu zahlen. § 6 Umbuchung (1) Auf Wunsch des Kunden und in dringenden Fällen der Verhinderung nimmt GLE, soweit durchführbar, eine Änderung der Buchung des Kunden vor. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung besteht jedoch nicht. (2) Eine Umbuchung kann nur erfolgen, wenn der Kunde GLE mindestens 24 Stunden vor dem Beginn seiner Verabredung hierüber schriftlich oder telefonisch informiert. (3) Beträgt die Buchungsdauer 3 Tage oder mehr, so hat die Benachrichtigung mindestens 48 Stunden vor dem Beginn der Verabredung zu erfolgen. (4) GLE nimmt die Buchung von Flug- und Bahntickets, soweit als möglich, mit einem Stornoschutz vor. Soweit die Stornierung bzw. Umbuchung trotzdem Kosten verursacht, sind diese Kosten vollständig vom Kunden zu tragen, sofern dieser die Stornierung bzw. Umbuchung zu vertreten hat. § 7 Stornierung (1) Sagt der Kunde mindestens 24 Stunden (für Buchungen bis max. 23 Stunden Dauer) vor dem Beginn seiner Verabredung diese aus wichtigem Grund ab, wird eine bereits geleistete Anzahlung des Honorars zurückgezahlt. Beträgt die Buchungsdauer 24 Stunden oder mehr, so hat die Stornierung mindestens 72 Stunden vor dem Beginn der Verabredung zu erfolgen. (2) Bei einer Absage, die weniger als 72 Stunden im voraus (für Buchungen ab 24 Stunden Dauer) erfolgt, verbleibt eine eventuelle Anzahlung bei GLE zur Deckung bei GLE entstandener Kosten, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Kostenaufwand nach. Sollte der Kunde keine Anzahlung geleistet haben, so erhebt GLE eine Kostenaufwandspauschale in Höhe von EUR 400,-. Diese sind dann auf das Geschäftskonto von GLE zu überweisen. Für die Fälle des Rücktritts oder der Kündigung gelten die Paragraphen 9 und 10 dieser Geschäftsbedingungen. (3) GLE nimmt die Buchung von Flug- und Bahntickets, soweit als möglich, mit einem Stornoschutz vor. Soweit die Stornierung trotzdem Kosten verursacht, sind diese Kosten vollständig vom Kunden zu tragen, sofern dieser die Stornierung zu vertreten hat. § 8 Reiserücktrittskosten-Versicherung Soweit der Kunde die Tickets für das Model / die Models bucht, verpflichtet er sich zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. § 9 Rücktritt von der Buchung durch GLE (1) GLE und die Models streben nach bestem Können die bestmögliche Leistung zur Zufriedenheit des Kunden an. (2) Sofern das gebuchte Model aus wichtigem Grund, wie z.B. Krankheit oder Unfall, verhindert ist, den Termin wahr zu nehmen, wird GLE nach Möglichkeit ein Ersatzmodel vorschlagen. Lehnt der Kunde dieses Ersatzmodel ab, sind jegliche Ansprüche auf die Leistung erloschen. Eine Anzahlung auf das Honorar durch den Kunden wird diesem umgehend zurück überwiesen. GLE bzw. das Model tragen in diesem Fall den Selbstbehalt der Stornokosten für das Flug- oder Bahnticket des Models, soweit der Kunde eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat. Darüber hinaus gehende Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen. (3) Andere Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. (4) Das Model bzw. GLE können ohne Einhaltung einer Frist von der Buchung zurücktreten, wenn die Durchführung des Termins durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich der Kunde in starkem Maß vertragswidrig verhält. In diesem Fall werden keinerlei Kosten ersetzt und das Model bzw. GLE behalten bei einer Anzahlung von 30% auf das Honorar diesen Betrag als Ersatz eigener Aufwendungen ein. Der Kunde kann jedoch nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich niedriger ist, als die einbehaltene Summe. § 10 Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt (1) Wird ein Termin und insbesondere eine Reise infolge von höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch das Model bzw. GLE die Buchung stornieren. (2) Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die den Vertragsparteien die weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen undurchführbar oder wirtschaftlich unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Kriegshandlungen, Regierungsbeschlüsse, Blockaden, Revolution, Streiks, Ausschließungen, Boykotts, Embargos, Bürgerkrieg, Terroranschläge oder sonstige Ereignisse, die nachteiligen Einfluss auf die Reise haben sowie gleichzustellende Fälle. (3) GLE zahlt in den Fällen höherer Gewalt die Anzahlung unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder noch zwingend zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, die den tatsächlichen Aufwendungen von GLE bzw. von dem Model entsprechen. § 11 Datenschutz (1) Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. (2) Die Abgabe der im Rahmen der Website von „www.escort-regensburg.com" durch den Kunden eingegebenen und abgesendeten persönlichen Daten erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. (3) Die persönlichen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Buchung verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. § 12 Gerichtsstand Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von GLE: Regensburg. § 13. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Nürnberg, 01.07.2014
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